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  • ....seit 1989 betreuen wir unsere Fahrschüler

  • ....schnell - sicher - erfolgreich!!!

Herzlich Willkommen!

Du willst FREIHEIT? Du willst MOBILITÄT?

Dann komm zur FAHRSCHULE BRIEGE!!

Deine Fahrschule mit zwei Filialen in Müllheim und Heitersheim.

Wir bieten dir eine fundierte Ausbildung in Theorie und Praxis.
Unterstützt wirst du dabei von unseren Fahrlehrern sowie unseren Büromitarbeitern.

Eine gründliche Ausbildung in angenehmer, stressfreier Atomsphäre durch erfahrene und geduldige Fahrlehrer ist für uns selbstverständlich. Der theoretische Unterricht findet in freundlich gestalteten Räumen und unter Einsatz moderner Medien statt.

Wir freuen uns auf dich!


Eure Fahrschule Briege


HIER SIND SIE RICHTIG!
ÜBERZEUGEN SIE SICH

Die Suche nach der richtigen Fahrschule ist für Sie nun beendet!     

Bei uns finden Sie keine Fahrlehrer...
die schlecht gelaunt sind, sondern... 

  • kompetente, gut gelaunte Fahrlehrer
  • freundliches Miteinander unter Gleichgesinnten
  • und jede Menge Fahrspaß                  

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
ERSTE SCHRITTE
CHECKLISTE
Die Bürokratie fordert ihr Recht, denn für die Fahrerlaubnis werden einige Dokumente und Nachweise benötigt.
 
Aber keine Sorge, wir stehen Ihnen zur Seite!


FÜHRERSCHEIN 
KLASSEN
...DIE WIR AUSBILDEN


Standorte

MÜLLHEIM

WERDERSTR. 13

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HEITERSHEIM

JOHANNITERSTR. 28

mehr dazu

Unterrichtszeiten Müllheim:

   Dienstags von 19.00 - 20.30 Uhr
   
Anmeldung ab 18.30 Uhr

Unterrichtszeiten Heitersheim:

  Montags von 19.00 - 20.30 Uhr
 
 Anmeldung ab 18.00 Uhr


Die Führerscheinklassen im Detail (anklicken)

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A1 - Änderungen seit Januar 2013!
Hier fällt die Geschwindigkeitsbeschränkung (80 km/h) für Fahrer unter 18 Jahren weg. 
Dafür wird eine maximale Leistung in Abhängigkeit vom Gewicht (0,1 kW/kg) eingeführt.
Gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kfz mit symmetris​ch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW. Alter: ab 16 Jahren Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

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A2 - Änderungen seit Januar 2013! 
Neue Klasse: Die Klasse,,A beschränkt" heißt jetzt A2. Beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) ist nur noch die praktische und nicht mehr die Theorieprüfung nötig.

Gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW.

Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.

Alter: ab 18 Jahren
​Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1;

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich

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A - Änderungen seit Januar 2013!
Kein prüfungsfreier Aufstieg aus A2 mehr möglich!
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2 nur praktische Prüfung nötig. Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich.
Gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
 Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm
(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM

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B - Änderungen seit Januar 2013!
Neue Anhängerregelung: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg dürfen gezogen werden,
wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.
Es dürfen höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben.
Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen;
Einschluss der Klassen L und AM;
Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".

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BE - Änderungen seit Januar 2013!
In allen Fällen, wo die zG des Anhängers 750 kg übersteigt aber max. 3.500 kg zG beträgt, braucht man den Führerschein Klasse BE
Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.